Kurz nach 23 Uhr, irgendwo im Landkreis Schwäbisch Hall. Der kaufmännische Angestellte Ferdinand Fertig liegt nach einem anstrengenden Arbeitstag seit wenigen Minuten im Bett und ist gerade beim Einschlafen. Plötzlich hört er von draußen einen lauten, störenden Klang: Das Martinshorn eines Einsatzfahrzeuges oder eines Polizeiwagens. Kurz darauf hupt es noch zwei Mal für längere Zeit, bis die nachfolgenden Einsatzfahrzeuge an seinem Haus vorbeigefahren sind. „Müssen die jetzt noch solch einen Krach machen, wo doch jetzt Nachtruhe angesagt ist“, fragt sich Fertig während er sich ärgert, dass er am nächsten Morgen früh raus muss und immer noch nicht schlafen kann.

Einige Minuten vorher eine ähnliche Situation bei Karola Helfer, Zahnarzthelferin und Feuerwehrfrau bei der Freiwilligen Feuerwehr. Sie liegt ebenfalls bereits im Bett und hat schon geschlafen, als sie unsanft aus ihren Träumen gerissen wird. Ihr Funkmeldeempfänger auf dem Nachttisch fängt an zu piepsen. Ohne, dass sie weiß, was in den nächsten Minuten auf sie zukommt, springt sie aus dem Bett, zieht sich schnell an und verlässt das Haus. Kurze Zeit später trifft sie mit ihrem Auto am Feuerwehrhaus ein. Dort erfährt sie, dass die Leitstelle einen Verkehrsunfall gemeldet hat. Eine Person sei eingeklemmt. Zusammen mit den Kameraden fährt sie im Feuerwehrfahrzeug zur Unfallstelle. Es rücken drei Fahrzeuge aus, da dies bei ihrer Feuerwehr bei Unfalleinsätzen so vorgesehen ist. Die Fahrer wissen, dass sie auf dem Weg zur Einsatzstelle freie Fahrt haben. Sie wissen aber auch, dass sie den anderen Verkehrsteilnehmern ihr Sonderrecht anzeigen müssen. Aus diesem Grund fahren alle Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn. Immerhin ist Menschenleben in Gefahr,  es soll schnell gehen.

Als sie die Unfallstelle erreicht haben, sehen sie, dass der verletzte Autofahrer, der mit seinem Wagen von der Fahrbahn abgekommen war, bereits im Rettungswagen liegt und von den Rettungssanitätern und vom Notarzt behandelt wird. Die Anspannung schwindet bei den Feuerwehrleuten. Sie brauchen „nur“ die Einsatzstelle auszuleuchten und sich um das auslaufende Öl zu kümmern. Nach einer Dreiviertelstunde haben sie alles erledigt und die eingesetzten Geräte wieder aufgeräumt. Während die Feuerwehrleute ohne Sonderrechte von der Einsatzstelle zum Gerätehaus zurückfahren, träumt Ferdinand Fertig bereits von Sonne und Meer. Karola Helfer zieht ihre Einsatzkleidung wieder aus, spricht noch mit ihren Feuerwehrkameraden und fährt nach Hause. Kurz nach Mitternacht liegt sie wieder im Bett und versucht, ihre Gedanken zu ordnen und schnell einzuschlafen, weil auch sie am nächsten Morgen um 7.30 Uhr in der Zahnarztpraxis sein muss.

Auch wenn es sich nur um eine erfundene Handlung dreht, gibt es immer wieder vergleichbare Situationen, in denen sich der eine oder andere am Lärm von Einsatzhörnern stört. Besonders nachts. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst halten sich bei Fahrten mit Einsatzhorn und Blaulicht jedoch lediglich an die Straßenverkehrsordnung. Auf die Tages- oder Nachtzeit kann hierbei nicht immer Rücksicht genommen werden. Immerhin tragen die Fahrer bei Einsatzfahrten nicht nur Verantwortung für sich, sowie das Fahrzeug, die Ausrüstung und natürlich auch für andere Verkehrsteilnehmer. Gerade bei der Feuerwehr sitzen auch noch bis zu acht weitere Personen im Fahrzeug, die sicher an die Einsatzstelle gebracht werden müssen. Jeder, der auf Hilfskräfte wartet, hofft, dass diese schnell am Ort des Geschehens eintreffen. Dies ist jedoch nur mit „freier Fahrt“ möglich. Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.   

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